Postkarten-Vorläufer: Unbeabsichtigte Folgen der Anweisung Nr. 116

Die Postkarte entstand in Frankreich mit dem Gesetz vom 20. Dezember 1872.

Die Umsetzung dieses Gesetzes wurde ausführlich im Monatsbulletin vom Januar 1873 beschrieben, insbesondere in Anweisung Nr. 72.

Neben Details zu Tarifen, Frankierung und Nutzung hielt es die Verwaltung für sinnvoll, auch die Abstempelung dieser neuen Postsendungen zu erläutern.

Instruction n°72 1873
Instruction n°72 1873

Auszug aus Anweisung Nr. 72, Artikel 7 und 8

ASCQ, Postkarte mit 15 Centimes frankiert (territorialer Tarif) nach LILLE.
ASCQ, Postkarte mit 15 Centimes frankiert (territorialer Tarif) nach LILLE.

Mit der Zeit stellte sich heraus, dass eine Anhäufung von Tagesstempeln auf der Vorderseite die Lesbarkeit der Adresse beeinträchtigen konnte.

Daher erließ die Postverwaltung im Februar 1874 die Anweisung Nr. 116 (Monatsbulletin Nr. 59), die darauf abzielte, die Abstempelung von Postkarten zu erleichtern, indem sie diesen den ermäßigten Postsendungen gleichstellte.

Instruction n°116 1874
Instruction n°116 1874

Auszug aus Anweisung Nr. 116

Nach der Anweisung Nr. 116 setzten die meisten Postämter die Entwertung der Frankaturen weiterhin wie gewohnt fort, das heißt, sie verwendeten ihren obligatorischen Entwertungsstempel (Nummernstempel) anstelle des reinen Tagesstempels.

BAISIEUX, 22. Mai 1874. Die Briefmarke wurde mit dem Rautenstempel „Gros Chiffres 6151“ entwertet.

Da die Verwaltung erkannte, dass die Anweisung Nr. 116 bei einigen Postämtern zu Missverständnissen geführt hatte, veröffentlichte sie eine Berichtigung im Monatsbulletin Nr. 63 vom Juni 1874. Darin wurde klargestellt, dass Briefmarken auf Postkarten mit dem Entwertungsstempel und nicht mit dem Tagesstempel entwertet werden müssen.

Auszug aus dem Monatsbulletin Nr. 63 vom Juni 1874

Ein Teil der Anweisung bezog sich auf das Stempeln (d. h. das Anbringen der Tagesstempel). Die Formulierung legt jedoch nahe, dass eine Postkarte nur den Stempel des aufgebenden und des ankommenden Postamtes tragen sollte – und somit keinen Nummernstempel mehr.

Darüber hinaus verstärkte die Bezugnahme auf die Stempelung von ermäßigten Postsendungen diese Interpretation, da die Frankaturen dieser Sendungen durch den Tagesstempel entwertet wurden.

Mehrere Postämter verstanden diese Anweisung genau in diesem Sinne und begannen, die Frankaturen von Postkarten ausschließlich mit ihrem Tagesstempel zu entwerten, ohne einen separaten Entwertungsstempel zu verwenden.

Seit Beginn der Abstempelung galt die Regel, dass der Stempel des aufgebenden Postamtes auf der Vorderseite des Poststücks anzubringen war, während die Stempel der Durchgangs- und Ankunftsämter auf der Rückseite platziert wurden.

Was bei einem Brief problemlos funktionierte, war bei einer Postkarte jedoch nicht umsetzbar. Da sich die Korrespondenz auf der Rückseite der Karte befand, hätte das Überstempeln mit den verschiedenen Tagesstempeln der Postämter die Nachricht unleserlich gemacht. Daher wurde angeordnet, dass alle Tagesstempel mit größter Sorgfalt auf der Vorderseite der Karte angebracht werden sollten.

Postkarten wurden als ermäßigte Postsendungen eingestuft, ähnlich wie Drucksachen. Bei diesen wurde die Briefmarke mit dem Tagesstempel des Abgangspostamtes entwertet, während für Briefe ein Entwertungsstempel (z. B. Rautenstempel Gros Chiffres, Sternstempel oder Bahnpost-Raute) verwendet wurde.

Artikel 7 der Anweisung Nr. 72 legte fest, dass die Entwertung der auf Postkarten angebrachten Frankaturen mit einem Entwertungsstempel zu erfolgen hatte.

ASCQ, Postkarte mit 15 Centimes frankiert (territorialer Tarif) nach LILLE.

Entwertung mit Rautenstempel „Gros Chiffres 4598“.

HASPRES, Postkarte mit 10 Centimes frankiert (Landposttarif) in der Landbriefkasten der Gemeinde
HASPRES, Postkarte mit 10 Centimes frankiert (Landposttarif) in der Landbriefkasten der Gemeinde

HASPRES, Postkarte mit 10 Centimes frankiert (Landposttarif) im Landbriefkasten der Gemeinde (Briefkastenstempel G) nach BOUCHAIN.

Entwertung mit Rautenstempel „Gros Chiffres 537“.

LILLE, 28. März 1874. Diese Postkarte trägt ausschließlich den Datumsstempel von LILLE
LILLE, 28. März 1874. Diese Postkarte trägt ausschließlich den Datumsstempel von LILLE

LILLE, 28. März 1874. Diese Postkarte trägt ausschließlich den Tagesstempel von LILLE, ohne separate Entwertung der Frankatur.

Bei der Ankunft brachte das Postamt von LE MANS seinen Tagesstempel auf der Rückseite der Karte an, obwohl die Vorschrift verlangte, dass dieser auf der Vorderseite anzubringen sei.

HAZEBROUCK, 20. Mai 1874.  Die Frankatur wurde durch den Datumsstempel entwertet.
HAZEBROUCK, 20. Mai 1874.  Die Frankatur wurde durch den Datumsstempel entwertet.

HAZEBROUCK, 20. Mai 1874.

Die Frankatur wurde durch den Tagesstempel entwertet.

CAMBRAI, 5. Mai 1874.  Auch hier wurde die Briefmarke mit dem Datumsstempel entwertet.
CAMBRAI, 5. Mai 1874.  Auch hier wurde die Briefmarke mit dem Datumsstempel entwertet.

CAMBRAI, 5. Mai 1874.

Auch hier wurde die Briefmarke mit dem Tagesstempel entwertet.

BAISIEUX, 22. Mai 1874. Die Briefmarke wurde mit dem Rautenstempel „Gros Chiffres 6151“ entwertet.
BAISIEUX, 22. Mai 1874. Die Briefmarke wurde mit dem Rautenstempel „Gros Chiffres 6151“ entwertet.

Die Dinge kehrten daraufhin wieder zur Normalität zurück, insbesondere in den Postämtern, die die Anweisung von Februar 1874 falsch interpretiert hatten.

LILLE, 20. Juni 1874.  Die Briefmarke wurde mit dem Rautenstempel „Gros Chiffres 2046“ entwertet.
LILLE, 20. Juni 1874.  Die Briefmarke wurde mit dem Rautenstempel „Gros Chiffres 2046“ entwertet.

LILLE, 20. Juni 1874.

Die Briefmarke wurde mit dem Rautenstempel „Gros Chiffres 2046“ entwertet.

Der Tagesstempel weist einen Fehler auf: Die Departementsnummer „17“ wurde anstelle von „57“ verwendet.

Der Schlussakt dieses Kapitels der Postgeschichte wurde mit der Anweisung Nr. 193 (Monatsbulletin vom März 1876) eingeleitet.

Diese Anweisung beendete die Verwendung des Entwertungsstempels, sodass von diesem Zeitpunkt an ausschließlich der Tagesstempel zur Entwertung der Frankaturen verwendet wurde.