Zensur der Post von elsass-lothringischer Soldaten 1917
Seit Beginn des Ersten Weltkriegs und der deutschen Mobilmachung im August 1914 unterlag die Post der Soldaten aus dem Reichsland Elsass-Lothringen strengeren Vorschriften. Im März 1917 wurden diese Regeln weiter verschärft.
Die Situation vor März 1917
Ende 1916, Anfang 1917 gelang es der von Frankreich und England betriebenen Propaganda, eine stärkere Unruhe als zuvor in Elsass-Lothringen, aber auch an der Front und unter den elsass-lothringischen Soldaten in den Truppen des Reiches auszulösen. Diese Unruhen wurden sowohl vom deutschen Nachrichtendienst als auch durch die Postkontrolle festgestellt.
Tatsächlich unterlag die Post der elsässisch-lothringischen Soldaten einer strengeren Kontrolle als die ihrer deutschstämmigen Kameraden, auch wenn diese Überprüfung nicht systematisch erfolgte.


Brief eines elsässischen Soldaten der 101. Infanterie-Division (Grenzgebiet zwischen Serbien und Griechenland), aufgegeben bei der Feldpoststation 241 am 14. Februar 1916.
Der Brief war an die Rhombacher Hüttenwerke adressiert und wurde vom Postkontrollzentrum in Metz geöffnet und überprüft.
Vermerk: "Metz P(ost). K(ontrolle). Geprüft U(nd) zu befördern" (Metz Postkontrolle, geprüft und zur Beförderung freigegeben).
Verschlussetikett: "Militärischerseits unter Kriegsrecht geöffnet in Metz" (Aus militärischen Gründen nach Kriegsrecht in Metz geöffnet).
In der Armeeabteilung B (ehemals Armee-Abteilung Gaede), die das Gebiet des Oberelsass besetzte, durften die Soldaten und Unteroffiziere nur zweimal pro Woche an ihre Angehörigen schreiben (Postkarten und offene Briefe). Diese Soldaten durften die zivile Post nicht nutzen, sondern mussten ihre Post ihrer Einheit übergeben, die sie sammelte und an einen Nachrichtendienstoffizier weiterleitete, der sie las. Anschließend wurde die Post an die Militärpost übergeben [1].
In anderen Einheiten, die Soldaten elsass-lothringischer Herkunft umfassten, konnte der Einheitsführer die Post seiner Soldaten lesen, bevor sie an die Feldpost übergeben wurde. Diese Praxis wurde jedoch vom Kriegsministerium am 21. Dezember 1916 verboten.
Das deutsche Oberkommando stellte fest, dass im Oberelsass (Besonders im Etappengebiet) das militärische Geheimnis durch die Post der Soldaten verletzt werden konnte und dass mehrere Fälle von Desertion durch die Briefe, die die elsass-lothringischen Soldaten von ihren Angehörigen erhielten, verursacht wurden.
Es kam zu dem Schluss, dass die gesamte Post dieser Soldaten strenger kontrolliert werden musste. Gleichzeitig stellte es jedoch fest, dass die bestehenden Postüberwachungsstellen nicht in der Lage waren, diese zusätzliche Arbeit aufgrund von Personalmangel zu bewältigen, und dass es aus demselben Grund unmöglich war, neue Kontrollstellen einzurichten.
Die Schlussfolgerung dieses Austauschs war, dass die Postkontrolle innerhalb der Einheiten durchgeführt werden musste.
Die Verfügung vom 20. März 1917.
So veröffentlichte das Kriegsministerium am 20. März 1917 die Verfügung 1426/17 [2], die die Prüfung der Post der elsass-lothringischen Soldaten verstärkte. Diese Verfügung wurde durch die „von der Entente systematisch und vermehrt betriebene Verhetzung der elsass-lothringischen Bevölkerung“ begründet. Es wurde als notwendig erachtet, „um die in Felde stehenden Elsässer und Lothringer von dem sich ergebenden verderblichen Einfluss der Heimat-Briefe zu schützen“.
In der Einleitung zu dieser Verfügung erfahren wir, dass etwa 5% der elsass-lothringischen Post an Soldaten geprüft wurde und dass etwa 90% dieser Stichproben Elemente enthielt, die die Militärbehörden für verwerflich hielten.
Dies führte in den Augen der Behörden dazu, dass ein großer Teil der elsass-lothringischen Post ohne Prüfung bei den Truppen ankam, während sie mit verwerflichen Elementen versehen war.
Das Kriegsministerium erkannte daraufhin, dass es nicht möglich war, die bestehenden Postüberwachungsstellen um eine Erhöhung der Arbeitsbelastung zu bitten, und dass die Postprüfung dezentralisiert werden müsste.
Die Postüberwachungsstellen mussten dennoch die Führung von Listen verdächtiger elsass-lothringischer Soldaten und die Erhebung von Beweisen gegen sie beibehalten.
Diese Regelung ist in 2 Teile gegliedert:
Sendungen aus Elsass-Lothringen an Heeresangehörige.
Zusammengefasst sind die wichtigsten Bestimmungen wie folgt:
- Alle für die Soldaten bestimmte Post aus Elsass-Lothringen musste offen aufgegeben und geprüft werden.
- Die bestehenden Postüberwachungsstellen mussten mit allen Mitteln versuchen, den Anteil der Briefe, die sie selbst prüfen mussten, zu erhöhen.
- Alle Postsendungen, die nicht von den Postüberwachungsstellen geprüft wurden, mussten mit einem Sonderstempel „Pr.“ in Rot abgestempelt werden.
- Die Armee-Oberkommandos sorgten dafür, dass je nach Anzahl der elsass-lothringischer Soldaten in ihrem Gebiet und soweit die Postüberwachungsstellen nicht ausreichten, „Postüberwachungshilfsstellen“ (P.Ü. H. St.) bei den Armeekorps oder Divisionen eingerichtet wurden. Die Prüfung konnte unter keinen Umständen den direkten Vorgesetzten der Soldaten übertragen werden.
Wenn möglich, sollte das Personal dieser Postüberwachungshilfsstellen aus Soldaten oder Offizieren bestehen, die sich in der Genesung befanden oder garnisonverwendungsfähig waren. Zu diesem Zweck sollten keine neuen Stellen geschaffen werden.
Die gemäß der Verfügung vom 21.12.1916 Nr. 7453/16 A1 für die Prüfung der Post aus Elsass-Lothringen eingerichteten Stellen müssten mit den Postüberwachungshilfsstellen zusammengelegt werden.
Der in diesem Absatz erwähnte rote „Pr“ Stempel ist also kein Zeichen von Zensur, sondern eher ein Hinweis auf Nicht-Zensur. Wenn es von einer Postüberwachungsstelle in Elsass-Lothringen angebracht wird, zeigt es an, dass die Post bei der Absendung nicht geprüft werden konnte, sondern bei der Ankunft von einer Postüberwachungshilfsstelle oder einer Postüberwachungsstelle in der Etappe geprüft werden muss.
Die Abkürzung „Pr.“ steht für „Prüfungsstelle“.






6. Dezember 1917, in STRASSBURG aufgegebene Postkarte.
Die Postüberwachungsstelle STRASSBURG hat ihren Stempel „Pr/SB“ angebracht, aber die Karte nicht kontrolliert.
Die Kontrolle wurde innerhalb der 1. Bayerischen Reserve-Infanterie-Division, der das 3. Bayerische Reserve-Regiment unterstand, durchgeführt.
Um den Ort der Anbringung des Stempels „Pr.“ leichter zu erkennen, haben die elsass-lothringischen Postüberwachungsstellen ihre Initialen angebracht:
Colmar: Pr/C
Hagenau: Pr/H
Metz: Pr (keine andere Angabe)
Mülhausen: Pr/M
Saarburg: Pr/Srbg.
Saarguemünd: Pr/Srgd.
Straßburg: Pr/SB
St. Ludwig: Pr/L
Diedenhofen: keine bekannte „Pr“-Stempel.
Weisenburg: Pr/W
Zum ersten Punkt der Verfügung gibt es normalerweise drei mögliche Szenarien:
- Post, die bei der Absendung von einer der 10 elsass-lothringischen Postüberwachungsstellen geprüft wird, trägt daher eines ihrer Zensurzeichen;
- Post, die bei der Absendung nicht geprüft wurde und die bei der Ankunft (in Deutschland, im Etappengebiet oder an der Front) mit dem Stempel „Pr“ sowie ein Prüfungsstempel oder Zettel einer Postüberwachungsstelle oder Postüberwachungshilfsstelle versehen ist;
- Bei der Absendung nicht geprüfte Post, die den Stempel „Pr“ trägt und keine sichtbare Prüfung bei der Ankunft.
Sendungen von elsass-lothringischen Heeresangehörigen
- Alle Post von elsass-lothringischen Soldaten im Gebiet der Armee oder der General Gouvernement musste von den betreffenden Einheiten an die Postüberwachungshilfsstelle der Divisionen oder des Korps oder an eine Postüberwachungsstelle der Armee geschickt und von diesen geprüft werden.
Das Militärpersonal musste daher die Post an seine Einheiten und nicht direkt an die Feldpost abgeben.
Jeder Verstoß gegen diese Regel sollte bestraft werden.
- Einheiten, die nicht von einer Feldpostanstalt versorgt wurden, mussten ihre Post direkt an die Postüberwachungsstelle in Straßburg schicken.
Es wurde daher empfohlen, diese Postüberwachungshilfsstellen an geeigneten Orten einzurichten, um Verzögerungen oder eine zusätzliche Belastung der Feldpost so weit wie möglich zu vermeiden.
Diese Verfügung endet mit der Aufforderung an die Befehlshaber, ihre elsass-lothringischen Soldaten über die oben genannten Bestimmungen zu informieren und „ihnen in geeigneter Form klar zu machen, dass unter den in letzter Zeit eingetretenen Zuständen Härten gegen die einzelnen gut gesinnten Reichsländer nicht zu vermeiden sind, und dass diese die Härten mit Rücksicht auf das allgemeine vaterländische Interesse ertragen müssen“.
Es wurde auch gebeten, etwaigen „Klagen von ihm Reichsland wohnenden Altdeutschen (besonders auch Offiziers Frauen, Beamten usw.) entgegenzutreten und dahin aufklärend zu wirken, dass die Gesamtlage keine Ausnahmen gestattet“.
In Bezug auf Absatz 2 gibt es zwei Szenarien:
- Die Post wird bei der Absendung von einer Postüberwachungshilfsstelle in einer Division oder einem Armeekorps oder einer Postüberwachungsstelle im Etappengebiet, in Elsass-Lothringen oder in Deutschland geprüft.
Einige Armeen mit kleinen Kontingenten von elsass-lothringischen Truppen hatten beschlossen, die Post über ihre eigene Postüberwachungsstelle im Etappengebiet prüfen zu lassen. Daher wurden dort keine Postüberwachungshilfsstellen eingerichtet.
- Die Post wurde bei der Ankunft von einer elsass-lothringischen Postüberwachungsstelle geprüft.


22. Mai 1917. Karte eines lothringischen Matrosen im WILHEMSHAVEN. Prüfung durch die Postüberwachungsstelle Wilhelmshaven: Stempel „militärisch geprüft“. Der Absender hielt es für angebracht, unter „Feldpost“ den Vermerk „Elsass-Lothringen“ hinzuzufügen.


4. August 1917, Postkarte eines elsässischen Soldaten, der im Kriegslazarett Nr. 124 in LIBAU (LIEPAJA) behandelt wurde, bearbeitet durch die Feldpoststation 161.
Die Karte wurde vom Hilfspostüberwachungsstelle in LIBAU geprüft und mit dem Stempel „Postüberwachungshilfsstelle A/Deutsche Feldpost 161“ versehen.
24. August 1917, Karte für Landsturmmann bei der Etappen-Kommandantur 221, die von der Feldpoststation Nr. 195 versorgt war (Deutsche Feldpost 195). Diese Feldpoststation befand sich in der Ukraine. Die Postüberwachungsstelle COLMAR hat die Karte nicht geprüft, sondern den Stempel „Pr./C.“ angebracht. Ankunftsprüfung durch die Überwachungshilfsstelle Nr. 195: Stempel „Überwachungshilfsstelle Nr. 195“ + „GEPRÜFT“.
Die Folgen dieser Verfügung
In dem Bewusstsein, dass diese Verfügung mit großem Aufwand verbunden war, wurden den Truppenteilen daher Zeit gegeben, diese Postüberwachungshilfsstellen einzurichten. So musste die Einrichtung der Postüberwachungshilfsstellen in den Divisionen und Korps bis Ende Juni 1917 abgeschlossen sein.
Am 17. Mai 1917 ordnete der Generalquartiermeister an, diese Postüberwachungshilfsstellen mit der Feldpostnummer ihrer Division oder ihres Korps zu kennzeichnen.
Wie zu erwarten, wiesen einige Postüberwachungsstellen in Elsass-Lothringen auf ihren Mangel an Ressourcen hin, um diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand zu bewältigen.
In einem Bericht vom Juni 1917 [3] berichtete z.B. die Postüberwachungsstelle DIEDENHOFEN (THIONVILLE), dass sie nur 36 Prüfer (von den 52 geplanten) beschäftigte und dass sie keine Post mehr prüfen konnte. Es würde nur maximal 5% der eingehenden Post kontrollieren können, aber regelmäßig mehr als nur 1%.
Wie geplant übernahmen die Postüberwachungshilfsstellen und die Armee-Postüberwachungsstellen die Postprüfung.
Insgesamt waren die Prüfungssätze hoch. Es gibt nicht von allen Postüberwachungshilfsstellen Nachweise, aber das Beispiel der 75. Reserve Division an der Ostfront und ihrer Postüberwachungshilfsstelle Nr. 959 ist sehr aussagekräftig.[4]
Dennoch passierte ein sehr kleiner Teil der Post unzensiert die Postüberwachungshilfsstellen, was erklären könnte, dass einige Briefe oder Karten an die Front nur den Stempel „Pr“, der in einem elsass-lothringischen Postüberwachungszentrum angebracht wurde, tragen.


27. Juli 1917. Karte von einem Soldaten der Maschinengewehr-Kompagnie des I. R. 60. (221. I.D.), die sich in Westflandern befand. Diese für einen Einwohner Straßburgs bestimmte Karte wurde zunächst von der Postüberwachungshilfsstelle dieser Division mit dem Stempel „Geprüft! P.Ü. Hst“-Stempel versehen.
Sehr bald nach Einführung dieser Verfügung beschwerten sich auch Soldaten deutscher Herkunft, deren Familien in Elsass-Lothringen lebten, dass sie von Absatz 2 betroffen waren.
Das Kriegsministerium fühlte sich daher am 15. Mai 1917 verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, in der erläutert wurde, was mit „elsass-lothringischen“ oder „Reichsland“-Soldaten gemeint war [5].
„Um auch hierin etwaige Verschiedenheiten in der Auslegung zu beseitigen, wird hierdurch bestimmt, dass unter dieser Bezeichnung sollte solche Soldaten zu verstehen sind, die von elsass-lothringischen Eltern abstammen, d. h. von Eltern, die die elsass-lothringische Staatsangehörigkeit besitzen. Demnach sind hierunter keinesfalls altdeutsche Soldaten zu berechnen, die zufällig bei Ausbruch des Krieges im Elsass-Lothringen sich aufhielten und dort eingezogen wurden, oder solche, die lediglich dadurch die elsass-lothringische Staatsangehörigkeit erlangt haben, weil bei ihrer Geburt ihre altdeutschen Eltern in Elsass-Lothringen wohnten (z. B. als Offiziere oder Beamte). Der Zweck der Bestimmung ist der, die Post solcher Soldaten zu überwachen, die ihrer Abstammung nach zweifelhafter Gesinnung sein können“.
In dieser Erklärung wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass die Post aus Elsass-Lothringen an die Front, sei es von den Familien ehemaliger Deutscher oder von elsass-lothringischen Soldaten, überprüft werden müsse.
Einige Einheiten haben sogar Vermerke auf der Post deutscher Soldaten nach Elsass-Lothringen angebracht, wie z. B. „Absender ist nicht Elsass-Lothringer“. Einerseits war dieser Vermerk nutzlos, da diese Art von Post nicht von der Verfügung vom 20. März 1917 fiel, und andererseits machte er eine andere und gezielte Behandlung der Post der elsass-lothringischen Soldaten noch deutlicher.
So erklärte das Kriegsministerium in einem Schreiben vom 13. Juli 1917, dass „Dieses den Leuten durch den Truppenteil bekannt gemachte Verfahren geeignet ist, den diesseitigen Anordnungen (vergl. Schreiben vom 20. 3. 1917 Nr. 1426/17 g A1) eine ungewollte und unerwünschte Scharfe zu geben. Es ist auch durchaus nicht erforderlich, da den Truppenteilen zur Pflicht gemacht ist, die Elsässer Post den Postüberwachungshilfsstellen bzw. Postüberwachungsstellen gesammelt, also besonders gebündelt zuzuleiten“.
Schließlich verzögerte sich für die elsass-lothringischen Soldaten neben der Postprüfung ihre Post auch, weil einige Einheiten begannen, große Mengen von Post zu sammeln und an die Postüberwachungsstellen oder Postüberwachungshilfsstellen gebündelt zuzuleiten, anstatt kleine Mengen einzeln zu verschicken.
Schlussfolgerungen
Diese Postüberwachung, die eine einzelne Bevölkerungsgruppe und deren Soldaten betraf, hatte in Kombination mit anderen Maßnahmen wahrscheinlich den gegenteiligen Effekt zu dem eigentlich angestrebten.
Im August 1917 [6] alarmierte die Armeeabteilung Woyrsch den Oberbefehlshaber Ost über die Auswirkungen der gegen die elsass-lothringischen Soldaten ergriffenen Maßnahmen. Diese Armeeabteilung war sehr beunruhigt über den Plan, der seit Mai 1917 vorgesehen hatte, als verdächtig geltende Elsass-Lothringer aus dem Armeekommando B (Oberelsass) in deren Einheiten zu integrieren und deutsche oder polnische Soldaten derselben Altersgruppe im Austausch an die Westfront zu beordern.
In diesem Bericht erläuterte sie folgendes: „Nach den bisher gemachten Erfahrungen wird der Eindruck gewonnen, dass diese Maßnahmen einen schädigenden Einfluss auf den Geist der Mannschaften elsass-lothringischen Staatsangehörigkeit ausgeübt haben. In Verbindung mit anderen Bestimmungen dieser Art wird dadurch bei den Leuten das Gefühl erregt, dass sie als Soldaten untergeordneter Art behandelt werden“.
Weiter hieß es, dass die Zahl der Deserteure seit der Einführung einer strengeren Postkontrolle gestiegen sei. So gab es von Januar bis März nur 1 Deserteur aus Elsass-Lothringen pro Monat, im April 6 (Umsetzung der Bestimmungen der Verfügung), dann 3 im Mai, 4 im Juni und 11 im Juli.
Dieser Bericht endet mit der Bitte: „Es wird daher gebeten, höheren Orts erwirken zu wollen, dass die für Elsass-Lothringer bestehenden Ausnahmebestimmungen über Briefkontrolle und Briefabgabe möglichst bald außer Kraft gesetzt werden“.
Ein weiterer Bericht der kaiserlichen Postdirektion Straßburg vom September 1917 verwies darauf, dass die Kontrolle von 80 % der Post aus Elsass-Lothringen, die die Postüberwachungshilfsstellen durchlaufen hatte, Inhalte zeigte, die „wenn nicht direkt deutschfeindlich, so doch wenigstens nicht deutschfreundlicher Natur“ waren.
Die Schlussfolgerung dieses Berichts war, dass „eine strengere Überwachung des elsass-lothringischen Briefwechsels daher notwendig sei, selbst auf die Gefahr hin, dass dadurch der verschwindend kleine Prozentsatz Gutgesinnter unter dieser Maßnahme zu leiden hat“.
Wenn wir die Statistiken der 75. Reserve Division ansehen, können wir feststellen, dass zwischen Juni und Oktober 1917 im Durchschnitt nur 0,2% der Briefe als beanstandet betrachtet wurden, was sehr wenig ist.
Dieser Prozentsatz ist zwar nicht für alle Divisionen repräsentativ, unterscheidet sich jedoch stark von den Ergebnissen des Kriegsministeriums oder der Postüberwachungsstelle in Straßburg.
Unzulässige Post aus Elsass-Lothringen, die zunächst nicht überprüft wurde, wurde beschlagnahmt und von den Postüberwachungsstellen oder Postüberwachungshilfsstellen an die Postüberwachungsstelle in Straßburg zurückgeschickt, die sie dann an die Postüberwachungsstelle der Herkunft der Post weiterleitete. Letztere wurde durch die Initialen im „Pr.“-Stempel identifiziert. Unzulässige Post von der Front wurde von den Postüberwachungsstellen oder Postüberwachungshilfsstellen beschlagnahmt.
In einzelnen Fällen wurde ein Auskunftsersuchen an den Kompanieführer des betreffenden Soldaten gerichtet.
In den schwerwiegendsten Fällen ging die Post an die Nachrichtendienste, die gegebenenfalls eine Untersuchung durchführten.
Die beschlagnahmten Postsendungen zeigten tatsächlich viele kleine Fälle von Verstößen gegen die militärischen Vorschriften, wie etwa die genaue Angabe des Standortes der Einheit des Soldaten. Sie zeigten auch Beschwerden über die schlechte Qualität oder das Fehlen von Lebensmitteln oder die fehlenden Beurlaubungen, um die Verwandten im Elsass-Lothringen wiederzusehen. Diese Beschwerden oder Übertretungen finden sich auch in der Post von Soldaten deutscher Herkunft.
Schließlich beschloss das Kriegsministerium am 20. Oktober 1917, die Verfügung vom 20. März 1917 teilweise aufzuheben. [7]
„Die seit nunmehr 6 Monaten stattfindende Prüfung der von Soldaten elsass-lothringischer Herkunft ausgehenden Briefsendungen hat zu Beanstandung nur in geringem Umfang Anlass gegeben.
Deshalb werden die Bestimmungen über ihre Prüfung - Abschnitt II in der Verpflegung vom 20. 3. 1917 Nr. 1426/17 g A1- aufgehoben.
Die Prüfung der Sendungen aus Elsass-Lothringen, die durch die Postüberwachungs- oder Postüberwachungshilfsstellen erfolgt – Abschnitt I der angegebenen Verfügung vom 20. 3. 1917 – bleibt dagegen bestehen.
Die Stärken der Postüberwachungshilfsstellen sind soweit zu verringern, als es ihre Aufgabe Prüfung der vorbezeichneten Briefe aus besonderem Anlass (Verf. Des Chefs des Generalstabes des Feldheeres vom 29. 4. 1916. M-J Nr. 36061) – zulässt“.
Die Prüfung der Post aus Elsass-Lothringen wurde fortgesetzt, und die „Pr.“-Stempel blieben bis zum Kriegsende in Betrieb.
Die Postüberwachungshilfsstellen mussten ihr Personal reduzieren, aber sie verschwanden nicht, da sie weiterhin die Post prüften, die im Elsass-Lothringen nicht geprüft worden war, sowie eine gewisse Menge an Post von der Front, insbesondere für elsass-lothringischen Soldaten, die als verdächtig angesehen wurden.






02/02/1918-04/11/1918
22x16 mm. Rot.
COLMAR


18/04/1917-30/09/1918
24x19 mm. Rot.
21/09/1917-25/09/1918
22x18 mm. Rot.
01/09/1918- 09/09/1918
22x18 mm. Rot.
Der 1. Typ ist der größte. Das „c“ wird von einem Punkt gefolgt.
Der 2. Typ hat ein „c“, das auf das „P“ ausgerichtet ist. Dieses „c“ ist 3 mm hoch.
Der 3. Typ zeigt ein „c“, das auf das „r“ ausgerichtet ist. Dieses „c“ ist 4 mm hoch.
Der 4. Typ hat ebenfalls ein „c“, das auf das „r“ ausgerichtet ist. Dieses schmale „c“ ist 5 mm hoch.
THIONVILLE DIEDENHOFEN




05/04/1917- 10/09/1917
Ø 25 mm. Rot.
14/02/1918
Ø 25 mm. Schwarz.
HAGUENAU HAGENAU




16/04/1917-18/04/1917
24x18 mm. Rot.
21/06/1917-08/09/1918
23x22 mm. Rot.
METZ




18/04/1917-08/11/1918
Ø 25 mm. Rot.
Man kann Exemplare mit einem vollständigen Kreis antreffen, die Spuren eines Doppelkreises aufweisen. Es stellt sich jedoch heraus, dass es sich um ein und denselben Stempel handelt, der mit unterschiedlicher Druckstärke aufgebracht wurde.
MULHOUSE MÜLHAUSEN




12/06/1917-31/10/1918
Ø 25 mm. Rot, Violett.
24/04/1917-06/05/1917
24x18 mm. Rot.


SARREGUEMINESSAARGEMÜND






18/04/1917
Ø 29 mm. Rot.
23/04/1917-17/10/1918
Ø 29 mm. Rot.
29/05/1917-21/10/1918
Ø 30 mm. Rot.


STRASBOURGSTRASSBURG


18/05/1917-10/10/1918
Ø 25 mm. Rot.
11/05/1917-19/06/1917
Ø 25 mm. Rot.
04/06/1917
Ø 25 mm. Rot.
WISSEMBOURGWEISSENBURG


25/06/1917-31/07/1918
24x18 mm. Rot.
Quellen:
[1] Hauptstaatsarchiv Stuttgart M 30_1 Bü 106. Armee-Abteilung B, Armeeoberkommando. Abt. I Nr. 506 geh.
[2] Hauptstaatsarchiv Stuttgart M 33_2 Bü 484. Kriegsministerium, Verfügung Nr. 1426/17 g A1.
[3]Hauptstaatsarchiv Stuttgart M 30_1 Bü 20. Kommandantur der Festung Diendenhofen, 29/06/1917.
[4]Generallandesarchiv Karlsruhe. 456 F7 Nr 30. Postüberwachungshilfsstelle 959. Statistik.
[5]Hauptstaatsarchiv Stuttgart M 33_2 Bü 484. Kriegsminiterium Nr. 3216/17. g A1, 15/05/1917.
[6]Hauptstaatsarchiv Stuttgart M 30_1 Bü 73. Armeeabteilung Woyrsch. Stimmung der Truppe, 06/08/1917
[7]Hauptstaatsarchiv Stuttgart M33_2 Bü 484. Kriegsministerium Nr. 5224/17. g A. M, 20/10/1917.








15/08/1917-19/10/1918
Ø 25 mm. Rot.
01/05/1917-02/05/1917
24x18 mm. Schwarz.
21/05/1917-02/01/1918
23x13 mm. Rot, Violett.
25/04/1917-12/09/1918
Ø 30 mm. Rot.
SARREBOURGSAARBURG
ST LOUIS ST LUDWIG


Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit den „Pr.“-Stempeln, die in den 10 Postüberwachungszentren von Elsass-Lothringen verwendet wurden.
Diese Aufstellung stellt eine Momentaufnahme der bisher beobachteten Stempel dar. Es besteht kein Zweifel, dass Datumsaktualisierungen möglich sind.
3. August 1918, Umschlag der Postsammelstelle METZ 3. Er trägt den Stempel "PR" und musste daher Post enthalten, die vor dem Eintreffen bei der 15. Infanterie-Division (Deutsche Feldpost 920) geprüft werden musste.