Betrügerische Wiederverwendung von Briefmarken

Seit der Einführung der Briefmarke und während des gesamten 19. Jahrhunderts fürchtete die Post stets die Wiederverwendung bereits entwerteter Briefmarken. Da die Post damals dem Finanzministerium unterstand, konnte ein solcher Betrug erhebliche Einnahmeverluste für den Staat bedeuten.

Um dem entgegenzuwirken, führte die Postverwaltung eine Reihe technischer Maßnahmen ein, darunter Stempel zur Entwertung der Marken sowie spezielle Druckfarben für diese Entwertungen. Darüber hinaus wurden strafrechtliche Maßnahmen ergriffen, da Postbetrug als strafbares Delikt galt.

Die Nummernstempel erleichterten die Erkennung wiederverwendeter Briefmarken. Durch den Abgleich zwischen dem Datumstempel des aufgebenden Postamtes und dem entsprechenden Nummernstempel konnte eine schnelle Überprüfung erfolgen.

Jede Person, die einer solchen Täuschung überführt wurde, musste sich vor einem Strafgericht verantworten. Hier wird ein konkreter Fall der Wiederverwendung einer bereits entwerteten Briefmarke präsentiert. Zur Untermauerung der vorgelegten Dokumente sind zudem relevante Artikel aus der „Instruction Générale sur le service des Postes“ (Allgemeine Anweisung zum Postdienst) von 1856 beigefügt – einem Regelwerk, das damals als maßgebliche ‚Bibel‘ für Postbeamte galt.

Die Akte enthält diesen Chargé-Umschlag (Modell 1198) nicht, was normal ist, da dieser nur zur vorübergehenden Aufbewahrung bestimmt war.

Parallel zu diesem Versand wurde eine Mitteilung über die Einlieferung eines Briefes mit einer mutmaßlich betrügerisch verwendeten Briefmarke (Modell 1197) in doppelter Ausfertigung an die Postverwaltung in PARIS sowie an den Departementspostinspektor in LILLE gesendet.

In ORCHIES wurde der Chargé-Brief unter Einhaltung aller durch das Verfahren vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen entgegengenommen:

Brief von VALENCIENNES nach ORCHIES, datiert vom 24. Juni 1856. Die Postbeamten in VALENCIENNES stellten fest, dass die Briefmarke Spuren einer vorherigen Entwertung aufwies. Daher vermerkten sie auf dem Brief die Anmerkung „taxée pour timbre ayant déjà servi“ („taxiert wegen bereits verwendeter Briefmarke“). Anschließend wurde der Brief als unfrankiert behandelt und entsprechend nachtaxiert.

Der betrügerische Brief wurde in einem Chargé-Umschlag an das Büro in ORCHIES gesendet.

In diesem Fall liegt eine besondere Situation vor, da der Brief zwar an eine Person adressiert war, jedoch zur Weitergabe an eine andere bestimmt war. Die Post hatte jedoch auch für diesen Fall entsprechende Regelungen vorgesehen.

Herr Durez, der Vermittler und beruflich als Postkurier tätig, erklärte sich bereit, noch am selben Tag zum Postamt zu kommen. Dort wurde er erwartet, um ein Protokoll aufzunehmen.

Das Protokoll wurde vom Postdirektor, dem Empfänger (oder seinem Vertreter) sowie einem Assistenten unterzeichnet. Dieser Assistent musste vereidigt sein und in jedem Fall der Postverwaltung angehören.

Das Dokument gibt außerdem Aufschluss darüber, dass die Absenderin des Briefes, eine gewisse Honorine Chopin, in VALENCIENNES wohnte.

Die Akten wurden anschließend an den Postinspektor des Departements, aus dem der Brief stammte, weitergeleitet.

Hier endet das postalische Verfahren, und das strafrechtliche Verfahren beginnt.

Die Verwaltung erstattete über den Departementspostinspektor eine Anzeige beim Kaiserlichen Staatsanwalt des Arrondissements VALENCIENNES (zu dem VALENCIENNES gehört).

Diese Anzeige wurde mittels des beigefügten Dokuments eingereicht:

Honorine Chopin wurde am 4. Juli 1856 zur Vernehmung ins Polizeikommissariat von VALENCIENNES vorgeladen. Sie gestand, den Brief geschrieben und frankiert zu haben, bestritt jedoch, eine bereits entwertete Briefmarke verwendet zu haben:

"[...] aber diese Briefmarke konnte nicht entwertet gewesen sein. Ich hatte sie zusammen mit mehreren anderen gekauft, die ich in meinem Koffer aufbewahrte. Diese war die letzte, die mir noch übrig blieb. Ich gebe zu, dass ich einmal darauf getreten bin, als sie zu Boden fiel, während ich Papiere aus meinem Koffer holte, in denen sie sich befand [...]".

Einen Monat nach dem Versand des Briefes erschien Honorine Chopin vor dem Strafgericht von VALENCIENNES, das sie für schuldig befand, eine bereits verwendete Briefmarke genutzt zu haben. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 7,25 Franc sowie zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt – zudem unter Androhung der Erzwingungshaft. Diese Strafe entsprach dem 36-fachen Porto des ursprünglichen Briefes.

Am 25. Juni wurde daraufhin eine Warnmitteilung an den Empfänger gesendet, mit der Aufforderung, sich zur Identifizierung des Briefes im Postamt einzufinden.

Das Briefgeheimnis war unantastbar, und die Post durfte Briefe nicht öffnen – außer unter bestimmten Bedingungen.

Zudem handelte es sich um eine Einladung und nicht um eine förmliche Vorladung.

Die letzte Seite der Strafanzeige zeigt, wie man eine bereits verwendete Briefmarke identifizieren kann, indem man den Nummernstempel auf der Briefmarke mit dem Datumsstempel des absendenden Postamts vergleicht.

Zudem wird verdeutlicht, dass die Entwertung nicht nur auf der Briefmarke, sondern auch teilweise auf dem Brief selbst angebracht werden muss. Fehlt ein Teil der Entwertung auf dem Brief, könnte es sich demnach um einen Fall von Wiederverwendung einer bereits entwerteten Briefmarke handeln.