Die Etappenpost im Bezirk Valenciennes
Es ist wichtig zu betonen, dass der private Postverkehr im Etappengebiet strengstens verboten war. Deutsche Soldaten durften keinerlei Korrespondenz mit Zivilisten führen und durften auch nicht als Vermittler für den Transport ziviler Postsendungen dienen.
Ob ein Postverkehr gestattet war, hing ausschließlich vom „deutschen Interesse“ ab. Erlaubt waren nur folgende Postsendungen:
Post von Kriegsgefangenen
Wirtschaftliche und administrative Korrespondenz
Post von Zwangsarbeitern
Bestimmte Familienbriefe, die dringende Angelegenheiten wie Krankheit oder Todesfälle betrafen
Die Post aus das Etappengebiet unterlag der Kontrolle durch militärische Postüberwachungsstellen.
Armeewechsel
Um eine Studie über die deutsche Etappenpost in den besetzten Gebieten durchzuführen, ist es unerlässlich, die Besatzungszonen der einzelnen Armeen und die Veränderungen zu kennen, die während der vierjährigen Besatzungszeit unweigerlich stattgefunden haben.
Betrieb und Tarife
Die Etappenpost hatte eine spezifische Funktionsweise und besondere Tarife.
Die Post der Zivilarbeiter
Die Deutschen richteten ein Zwangsarbeitssystem ein und gliederten die zwangsverpflichteten Arbeiter in Zivilarbeiter-Bataillonen (oder Z.A.B.) ein, die bereits am 3. Oktober 1916 geschaffen wurden.
Kriegsgefangenenpost
Die Post der Kriegsgefangenen war durch die beiden Haager Konventionen von 1899 und 1907 geregelt worden. Die Briefe von und an Kriegsgefangene waren daher von den Postgebühren befreit.
Die Bankpost
Die Tätigkeit der Banken wurde von den Bankaufsichtsstellen überwacht. Eine dieser Stellen wurde in VALENCIENNES eingerichtet.
Die Zechenpost
VALENCIENNES war der Sitz der Bergverwaltung. Diese Verwaltung, die sich in der Rue de Famars Nr. 104 befand, kontrollierte die Bergbaubetriebe im Etappengebiet Nordfrankreichs (Nord und Pas-de-Calais).
Die administrative Post
Die Zivilverwaltung war für die Umsetzung polizeilicher Maßnahmen verantwortlich und setzte die Verordnungen des Etappeninspektors in der Bevölkerung durch. Sie überwachte die örtlichen Polizeidienste, die Gemeindebehörden und die öffentlichen Dienstleistungen in den besetzten Gebieten. Zudem war sie für die Zensur von Zeitungen, Büchern, Theatern und Kinos zuständig.
Die Post der Evakuierten
Im März 1915 forderten die Deutschen die Gemeindeverwaltungen des Arrondissements auf, ihnen Listen von mittellosen oder arbeitsunfähigen Personen zu übermitteln, um diese über Belgien und die Schweiz nach Südfrankreich zu evakuieren. Während des gesamten Krieges wurden mehrere Evakuierungstransporte von den Deutschen organisiert, mit Unterstützung des Roten Kreuzes.