Stempel
„Via Alsace“
1872–1874
Zwischen 1872 und 1875 (letztes bekanntes Datum) findet man Briefe mit dem Stempel „Via Alsace“, die für die Schweiz bestimmt sind.
Eine kurze Analyse dieser Briefe zeigt, dass sie:
in der Regel aus der nördlichen Hälfte Frankreichs oder aus nördlichen Ländern stammen, für die Frankreich den Posttransit in die Schweiz abwickelte,
unzureichend frankiert oder unfrankiert sind,
und die Schweiz über BASEL erreichten.
Brief von LILLE nach DAGMARSELLEN (Schweiz), unzureichend frankiert mit 25 c.
Seit dem 1. Oktober 1865 betrug das Porto für die Schweiz 30 Centimes. Der französisch-schweizerische Postvertrag vom 22. März 1865 legte fest, dass bei einem unzureichend frankierten Brief die vom Empfänger zu zahlende Gebühr der Differenz zwischen dem Tarif für einen unfrankierten Brief (50 Centimes) und dem Wert der aufgeklebten Briefmarken entsprach.
Wenn der berechnete Betrag jedoch keine ganze Decime war, musste er auf die nächste Decime aufgerundet werden. In diesem Fall ergibt sich:
Tarif für einen unfrankierten Brief: 50 Centimes
Frankierte Summe: 25 Centimes
Zu zahlende Nachgebühr: 50 Centimes - 25 Centimes = 25 Centimes, aufgerundet auf 30 Centimes.


Der französisch-schweizerische Postvertrag von 1865 sah zwei Hauptausgangspunkte für den Versand französischer Briefkarten in die Schweiz vor: SAINT-LOUIS und PONTARLIER.
Ein neuer Akteur in den französisch-schweizerischen Postbeziehungen ab 1871: Deutschland
Seit der Annexion der östlichen Departements durch Deutschland konnte Frankreich seine Briefkarten zwar weiterhin über PONTARLIER in die Schweiz weiterleiten, musste jedoch auch eine direktere und häufiger bediente Route für den Postverkehr aus dem nördlichen Teil Frankreichs sicherstellen.
Daher wurde am 15. Februar 1872 die Route nach BASEL wiedereröffnet, allerdings über BELFORT (statt über SAINT-LOUIS) und durch das annektierte Elsass (Monatliches Bulletin der Postverwaltung Nr. 35, Februar 1872).
Steigende Transitkosten durch das Elsass
Der Transit durch das annektierte Elsass führte zu höheren Transportkosten und zusätzlichen Transitgebühren an das Deutsche Reich.
Während keine Zahlen für Frankreich vorliegen, musste die Schweiz im Jahr 1872 11.700 Franken mehr an Transitgebühren für den Postweg durch das Elsass zahlen als noch 1871 (Bericht des Bundesrats von 1872, S. 163).
Im Jahr 1873 betrugen diese Zahlungen an Deutschland 20.700 Franken (Bericht des Bundesrats von 1873, S. 37).
Schweizer oder französischer Stempel?
Die primären Quellen liefern keine eindeutige Erklärung, aber der „Via Alsace“-Stempel war höchstwahrscheinlich eine schweizerische Abrechnungsmarke, vermutlich in BASEL angebracht.
Sein Zweck bestand darin, die benutzte Transitroute zu identifizieren, um das richtige Land (hier Deutschland) finanziell zu entschädigen.
Frankreich hatte kein Interesse daran, die Route für seine Briefkarten in Richtung Schweiz zu kennzeichnen. Dies hätte theoretisch für den umgekehrten Postweg (Schweiz-Frankreich) von Bedeutung sein können, doch dieser Stempel wurde nie auf Briefen aus der Schweiz nach Frankreich verwendet.
Für un- oder unzureichend frankierte Briefe war es jedoch für die Schweiz erforderlich, die Route zu identifizieren, da sie einen Teil der Nachgebühr entweder an Frankreich (bei Transit über PONTARLIER) oder an Deutschland (bei Transit durch das Elsass) weiterleiten musste.
Einführung und Nutzung des Stempels
Das genaue Einführungsdatum des „Via Alsace“-Stempels ist nicht bekannt, aber er dürfte mit der Anwendung des französisch-deutschen Postvertrags von Februar 1872 (gültig ab 22. Mai 1872) zusammenhängen.
Der Schweizer Bundesratsbericht von 1872 (S. 139) nennt unter den wichtigsten Entscheidungen des Jahres für die Post:
„Einführung des direkten Briefkartenaustauschs mit Frankreich über das Elsass, gemäß dem Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich.“
Die frühesten bekannten Briefe mit diesem Stempel stammen aus Dezember 1872.
Der letzte bekannte Brief, aufgegeben in COMPIEGNE, ist auf den 23. September 1875 datiert.
Das Ende des Stempels
Das Ende des Stempels ist kaum dokumentiert, aber es ist wahrscheinlich, dass er mit dem Beitritt Frankreichs zum Weltpostverein am 1. Januar 1876 abgeschafft wurde.
Die Schweiz und Deutschland gehörten bereits seit dem 1. Juli 1875 dem Verein an. In diesem Zusammenhang dürften die internationalen Transitgebühren neu geregelt worden sein.
Dieser Stempel dürfte sehr selten sein, da er ausschließlich auf nicht oder unzureichend frankierten Briefen verwendet wurde.
Zu dieser Zeit wurde jedoch der überwiegende Teil der Post in die Schweiz ausreichend frankiert. Zudem bezog sich der Stempel nur auf eine einzige Transitroute, nämlich die über BELFORT–BASEL.