Etappenpost

Betrieb und Tarife

Die Postüberwachung.

Das Werk über die „Der Kriegsbrauch im Landkrieg“, das 1902 von der Kriegsgeschichtliche Abteilung des Großen Generalstabs veröffentlicht und an die Offiziere verteilt wurde, gibt im Abschnitt über die Beziehungen zwischen der Bevölkerung besetzter Gebiete und der Besatzungsarmee an, dass:

Betrachten wir nunmehr, nachdem wir die Hauptgrundsätze des Verhältnisses zwischen feindlicher Armee und Landeseinwohnern entwickelt haben, die Pflichten der letzteren und die Lasten, die gegebenenfalls erlaubt ist, ihnen aufzuerlegen, etwas eingehender. Eine genaue Aufzählung aller möglicherweise von ihnen zu fordernden Leistungen ist selbstverständlich unmöglich, am häufigsten aber dürfte vorkommen:

  1. Einschränkung des Posts-, Eisenbahn- und Briefeverkehrs, Überwachung oder sogar gänzliche Aufhebung des Verkehrs;

  2. Beschränkung der freien Bewegung innerhalb des Landes, Verbot des Betretens gewisser Gegenden des Kriegsschauplatzes oder bestimmter Orte [...]“.

Unter diesen Bedingungen und bereits zu Beginn der Besatzung haben die Besatzungstruppen entweder die zivile Post vollständig verboten oder sie zugelassen, jedoch mit einer postalischen Kontrolle, die nicht sofort einsetzte. Die Post wurde offen bei den Kommandanturen abgegeben und von dort an die Postüberwachungsstellen weitergeleitet.

Die Befugnisse der militärischen Postüberwachungsstellen in den besetzten Gebieten in Bezug auf den Postverkehr sind aufgrund fehlender Archivquellen nur unzureichend dokumentiert.

Dennoch ermöglichen einige Dokumente einen guten Einblick in ihre Tätigkeit.

Eine Dienstanweisung des Oberkommandos der 6. Armee (Nr. 41740/5453 G.F.P) vom 28. Februar 1916 beschreibt die verschiedenen Aufgabenbereiche ihrer Postüberwachungsstelle.

Zur Prüfung der gesamten im Armeegebiet nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen zugelassenen ein- und auslaufenden Postsendungen wird in Valenciennes eine Postüberwachungsstelle der 6. Armee errichtet (P.Ü.St. 6). Sie wird der Etappen-Inspektion unterstellt. Personal ist durch die Etappen-Intendantur zu stellen. Mit der Leitung ist der Hauptmann Hintze, bisher Leiter der Postüberwachungsstelle der Etappen-Inspektion, beauftragt.

Der Geschäftskreis der Postüberwachungsstelle der 6. Armee umfasst:

  1. Prüfung und Weiterleitung von Brief- und Kartensendungen der Einwohner des besetzten Gebietes an Kriegsgefangene und umgekehrt, dann auch von Verwundeten, die sich in Lazaretten oder zur Arbeitsleistung im besetzten Gebiet befinden;

  2. Prüfung und Mitteilung über Kriegsgefangene und Angehörige der feindlichen Zivilbevölkerung;

  3. Prüfung und Weiterleitung des amtlichen Schriftverkehrs französischer Behörden im besetzten Gebiet;

  4. Prüfung und Weiterleitung des zugelassenen geschäftlichen Briefverkehrs von Zivilpersonen im besetzten Gebiet;

  5. Prüfung und Weiterbehandlung der von den Postanstalten oder anderen Dienststellen im Armeegebiet beanstandeten Postsendungen von Heeresangehörigen oder Zivilpersonen;

  6. Prüfung und Weiterleitung von Telegrammen an und von Zivilpersonen im besetzten Gebiet.

Nach der Prüfung wurde die Sendung an den Empfänger weitergeleitet.

Befand sich dieser im selben Etappengebiet, gelangte die Post zur Kommandantur der betreffenden Gemeinde. War die Sendung jedoch für eine Person in einem Etappengebiet einer anderen Armee bestimmt, erfolgte eine zweite Prüfung.

Es zeigt sich, dass der Anfang und das Ende der Zustellungskette immer eine Kommandantur ist (Etappen- oder Ortskommandantur). Die Kommandantur am Absendepunkt übermittelte die Post über die Feldpost an die Postüberwachungsstelle, und die Kommandantur des Wohnorts des Empfängers gab die Sendung nach der Prüfung weiter.

Der Transport der Post lag in der Verantwortung der Militärpost. Da diese jedoch keine Poststempel aufbringen durfte, sind viele Sendungen nur selten datiert. Die Postüberwachungsstellen entwerteten die Frankierungen.

Die Postüberwachungsstellen führten die militärische Zensur durch und suchten in den Briefen nach militärischen Geheimnissen oder Verstößen gegen die in den Etappengebieten geltenden Postvorschriften. Darüber hinaus konnten auch Verwaltungsdienste wie die Bankaufsichtsstelle, die Zivilverwaltung oder die Bergverwaltung ergänzende administrative oder buchhalterische Kontrollen durchführen. Diese hinterließen ebenfalls Prüfungsvermerke auf der Post.

Die Beförderungszeit variierte je nach Anzahl der Kontrollen, der durchlaufenen Zwischenstationen und der jeweiligen Versandperiode.. Eine Laufzeit von mindestens vier Tagen war dabei nicht ungewöhnlich. Darüber hinaus kam es vor, dass die Beförderung der Etappenpost in bestimmten Zeiträumen vollständig ausgesetzt wurde – so beispielsweise vom 4. bis 19. März 1918 im Etappengebiet der 6. Armee.
Die Arten der Prüfung von Etappenpost waren die gleichen wie bei der Feldpost. Sie konzentrierten sich daher auf die Suche nach militärisch relevanten Informationen oder Inhalten, die Deutschland schaden könnten, sowie auf die Prüfung, ob die Korrespondenz im „deutschen Interesse“ lag.

Der erste Etappenpostdienst wurde „versuchsweise“ am 15. Dezember 1914 von der 4. Armee in Belgien eingerichtet. In den besetzten französischen Gebieten, insbesondere im Arrondissement VALENCIENNES, verlief dieser Prozess jedoch langsamer.

Eine Anweisung der Etappeninspektion der 6. Armee vom 29. Mai 1915 (Befehl VI Nr. 19061) bestätigt, dass der Postverkehr zwischen Einwohnern der Etappenzone grundsätzlich verboten war. Allerdings waren Ausnahmen möglich, hauptsächlich für Geschäftskorrespondenz, die jedoch durch die Etappeninspektion genehmigt werden musste.

Nach der Verordnung Nr. 54 vom Januar 1917 wurden alle Postüberwachungsstellen ab dem 15. Februar 1917 mit einer Nummer gekennzeichnet.

In VALENCIENNES waren nacheinander drei Postüberwachungsstellen tätig:

  • Postüberwachungsstelle der 6. Armee: Unterstand der Etappeninspektion der 6. Armee. Sie verließ VALENCIENNES am 30. September 1916 und wurde nach TOURNAI (Belgien) verlegt. Im Februar 1917 wurde sie in Postüberwachungsstelle 40 umbenannt. Dennoch prüfte sie weiterhin die Post der Kantone ST. AMAND-LES-EAUX und CONDÉ-SUR-L’ESCAUT.

  • Postüberwachungsstelle der 1. Armee: Unterstand der 1. Armee und wurde am 1. Oktober 1916 in VALENCIENNES eingerichtet. Sie wurde oft als „Militärische Überwachungsstelle des Post- und Güterverkehrs der 1. Armee“ bezeichnet. Am 18. April 1917 wurde sie nach CHARLEVILLE verlegt. Im Februar 1917 erhielt sie die Bezeichnung Postüberwachungsstelle 36.

  • Postüberwachungsstelle Nr. 39 (P.Ü.St. 39): Unterstand der 2. Armee. Ursprünglich in ST. QUENTIN stationiert, wurde sie nach MAUBEUGE und schließlich im April 1917 nach VALENCIENNES verlegt, wo sie bis September 1918 blieb.

Obwohl in MONS stationiert, überwachte die Postüberwachungsstelle Nr. 31, die seit März 1918 der 17. Armee unterstand, ebenfalls Postsendungen aus Gemeinden des Arrondissements.

Zulässig Postüberwachungsstelle 6. Armee
Zulässig Postüberwachungsstelle 6. Armee

DENAIN nach LILLE (6. Armee).

Brief geprüft von der Postüberwachungsstelle der 6. Armee (Stempel: „Zulässig Postüberwachungsstelle 6. Armee“).

Frankatur: 10 Pf / 10 c für einen Brief bis 20 g (Tarif vom 15.12.1914).

Zulässig Postüberwachungsstelle 6. Armee
Zulässig Postüberwachungsstelle 6. Armee

ANZIN (6. Armee) nach CAMBRAI (6. Armee), am 6. Juli 1916.

Brief bis 20 g, versendet von der Compagnie des Mines d’ANZIN.

Geprüft von der Postüberwachungsstelle der 6. Armee (Stempel: „Zulässig Postüberwachungsstelle 6. Armee“ und „Postüberwachungsstelle 6. Armee“).

VALENCIENNES nach LOURCHES (1. Armee).

Streifen eines Dienstbriefs der Unterpräfektur VALENCIENNES an den Bürgermeister von LOURCHES.

Die 1. Armee übernahm Zensurstempel der 6. Armee und ersetzte die „6“ durch eine „1“.

Die Posttarife

Mit der Einführung spezieller Posttarife ließ das Reich seine regulären Briefmarken überdrucken.

Diese Überdrucke waren für jeden Einsatzbereich spezifisch:

  • Die mit „Belgien“ überdruckten Marken wurden im Gebiet des Generalgouvernements Belgien verwendet. Bis Mitte Dezember 1916 konnten sie auch in den westlichen Etappengebieten genutzt werden.

  • Die mit „Cent.“ überdruckten Marken wurden ausschließlich in den westlichen Etappengebieten verwendet.

  • Die regulären Reichspostmarken (Germania ohne Überdruck) sowie die bayerischen Marken (Ludwig III) waren in allen Zonen gültig.

  • Bayerische Briefmarken finden sich meist in Gebieten, in denen bayerische Postämter eingerichtet waren.

Briefmarke des Generalgouvernements Belgien

Etappenbriefmarke

Reichsbriefmarke

Bayerische Briefmarke

Brief von LILLE nach ANZIN, versendet von einer Bank.

Geprüft vom Bankaufsichtsstelle LILLE („Inhalt sachlich geprüft“) und militärisch von der Postüberwachungsstelle 40 („Postüberwachungsstelle“).

Bei Ankunft in ANZIN (2. Armee) erneut geprüft durch die Postüberwachungsstelle 39 („Geprüft P.Ü.St“).

Der Brief wog 18 g, enthielt 98 Mark und war mit 50 Pf richtig frankiert (20 Pf Porto, 20 Pf Einschreiben, 10 Pf Versicherung).

 Kommandantur und Passamt CAMBRAI
 Kommandantur und Passamt CAMBRAI

Paketetikett (17.11.1917) für Sendung von CAMBRAI nach LILLE (2,55 kg / 49.000 Mark).

Absender: Crédit du Nord CAMBRAI – Empfänger: Filiale LILLE.

Laut Tarif von 1906 betrugen die Gebühren für ein Paket bis 5 kg nach Frankreich 80 Pf Porto plus 8 Pf Versicherung pro 240 Mark. Eine Einschreibgebühr war nicht vorgesehen.

Die Gesamtkosten beliefen sich somit auf 17,20 Mark (entspricht 21,50 Francs).

Aufgegeben bei Feldpost 721 (54. ID), geprüft von Kommandantur und Passamt CAMBRAI.

Eines der höchsten bekannten Frankaturen im französischen Etappengebiet.

Die 1. Armee traf am 22. September 1916 im Arrondissement VALENCIENNES ein. Ihre Postüberwachungsstelle, die „Militärische Überwachungsstelle des Post- und Güterverkehrs der 1. Armee“, wurde am 1. Oktober 1916 in VALENCIENNES eingerichtet.

Mit der Verordnung Nr. 54 des Kriegsministeriums vom 16. Januar 1917 durften militärische Einheiten ihre Zugehörigkeit zu einer Armee nicht mehr angeben.

Auch die Postüberwachungsstellen mussten daher ihre Stempel entsprechend ändern.

Bei der 1. Armee begann man bereits im Dezember 1916 damit, das Wort „Armee“ aus den Stempeln zu entfernen. Ab Januar 1917 wurde dann auch die Ziffer „1“ weggelassen.

Zulässig Militärische Ueberwachungsstelle des post- und Gütterverkehrs 1
Zulässig Militärische Ueberwachungsstelle des post- und Gütterverkehrs 1

NÜRNBERG nach VALENCIENNES (1. Armee), am 16. Januar 1917.

Geschäftspost aus Deutschland in das Etappengebiet musste offen versendet werden.

Dieser Brief zeigt einen seltenen Zensurstempel: „Zulässig Militärische Überwachungsstelle des Post- und Güterverkehrs 1“.

Militärische Ueberwachungsstelle des post- und Gütterverkehrs 1
Militärische Ueberwachungsstelle des post- und Gütterverkehrs 1

NEUVILLE-SUR-ESCAUT nach VALENCIENNES (1. Armee).

Brief bis 40 g, frankiert mit 25 Pf / 25 c (Tarif vom 15.08.1916).

Der Vermerk „1. Armee“ wurde vollständig entfernt.

Die 2. Armee traf am 19. April 1917 im Arrondissement VALENCIENNES ein. Die Postüberwachungsstelle Nr. 39, wurde in VALENCIENNES eingerichtet.

MAING nach VALENCIENNES (1. Armee).

Brief bis 20 g, frankiert mit 20 Pf / 25 c (Tarif vom 20.03.1917).

Die verwendeten Zensurstempel „Zulässig Postüberwachungsstelle“ und „Überwachungsstelle“ sind vollständig anonymisiert.

LILLE (6. Armee) nach ANZIN (1. Armee), am 19. Dezember 1916.

An die Compagnie des Mines d’ANZIN gerichtet, frankiert mit 15 Pf / 15 c (Tarif vom 15. August 1916).

Administrativ geprüft von der Kommandantur LILLE (Stempel: „KOMMANDANTUR LILLE TECHNISCHER REFERENT“).

Die bayerischen Marken wurden bei Ankunft in VALENCIENNES von der Postkontrolle der 1. Armee entwertet (Stempel: „Militärische Überwachungsstelle des Post- und Güterverkehrs der 1. Armee“).

HAULCHIN nach VALENCIENNES (1. Armee).

Brief bis 20 g an den Unterpräfekten von VALENCIENNES, frankiert mit 15 Pf / 15 c (Tarif vom 15.08.1916).

Die Reichsmarken wurden von der Postüberwachungsstelle der 1. Armee entwertet (Militärische Überwachungsstelle des Post- und Güterverkehrs der 1. Armee).

Genehmigt Et. Insp 6.
Genehmigt Et. Insp 6.

Aus dem Etappengebiet der 6. Armee nach BRÜSSEL, am 17. August 1915.

Brief bis 20 g, geprüft von der Etappeninspektion der 6. Armee (Stempel: „Genehmigt Et. Insp 6.“).

Bayern ließ die in den Etappengebieten verwendeten Briefmarken nicht überdrucken.

Eine Vereinbarung zwischen den deutschen Bundesstaaten ermöglichte die Nutzung sowohl von Reichsmarken als auch von bayerischen Marken für die Feldpost. Dadurch konnten beide Marken auf demselben Brief nebeneinander verwendet werden. Dasselbe galt für die Etappenpost.

Es ist zu beachten, dass die deutschen Behörden einen festen Wechselkurs zwischen Mark und Franc (französisch oder belgisch) durchsetzten: 1 Mark entsprach 1,25 Franc. Dieser Kurs galt während des gesamten Krieges.

Im Gegensatz zu den besetzten Gebieten Belgiens war die Auswahl an zugelassenen Postsendungen in den besetzten französischen Gebieten stark eingeschränkt. Lediglich Briefe und Postkarten waren erlaubt.

Wie man sehen kann, war die Zahl der zugelassenen Postsendungsarten sehr eingeschränkt. Es gab jedoch eine Sendungsart, die in den offiziellen Tarifen nicht erwähnt wird, aber für bestimmte Dienste erlaubt war: die Wertbriefe.

Für diese galt der Auslandstarif des Deutschen Reichs von 1906.

Das Porto für einen Brief betrug 20 Pf (25 Centimes) bis 20 g und 15 Pf (15 Centimes) je weitere 20 g.

Hinzu kamen eine feste Einschreibgebühr von 20 Pf sowie eine Versicherungsgebühr von 8 Pf je 100 Mark Wert.

Ab dem 1. Dezember 1916 mussten Zivilarbeiter und ihre Familien vorgedruckte Karten (Ganzsachen) mit 10-Centime-Frankatur verwenden, beschriftet mit „Zivilarbeiterpostkarte“.

Im Laufe der Zeit wurden vier verschiedene Typen dieser Ganzsache ausgegeben.

Die Postprüfung in der Praxis

CURGIES nach VALENCIENNES (2. Armee).

Etappenmarken entwertet mit dem Stempel „Geprüft P.Ü.St“ der Postüberwachungsstelle Nr. 39.

HASNON (6. Armee) nach VALENCIENNES (2. Armee).

Brief unter 20 g, frankiert mit 25 c. Doppelzensur:

Beim Versand: „Postüberwachungsstelle“ und „Zulässig 4. Postüberwachungsstelle“ (6. Armee).

Bei Ankunft: „Geprüft P.Ü.St“ (2. Armee).

Zulässig 4. Postüberwachungsstelle
Zulässig 4. Postüberwachungsstelle
Geprüft P.Ü.St
Geprüft P.Ü.St

Parallel zur 1. und 2. Armee besetzte die 6. Armee weiterhin einen Teil des Arrondissements. Die Post aus diesem Gebiet wurde in TOURNAI (Belgien) geprüft.

ANZIN (1. Armee) nach PERUWELZ, am 12. Februar 1917.

Brief bis 40 g, frankiert mit 20 Pf / 25 c.

Diese Sendung zeigt die Auswirkungen der Verordnung Nr. 54: Die „1“ im Stempel „Zulässig Postüberwachungsstelle 1.“ wurde unkenntlich gemacht, und die „40“ wurde handschriftlich im Stempel „Postüberwachungsstelle“ der 6. Armee ergänzt.

Die Prüfer der Postüberwachungsstelle Nr. 40 trugen diese Nummer nur während des Monats Februar von Hand ein.

CONDÉ-SUR-L’ESCAUT (6. Armee) nach VALENCIENNES (1. Armee), am 22. Januar 1917.

Brief frankiert mit 25 Pf / 25 c für ein Gewicht bis 40 g (Tarif vom 15.08.1916).

Prüfung in TOURNAI am 29. Januar 1917 (Stempel: „POSTÜBERWACHUNGS-STELLE 6. Armee“).

Zweite Prüfung in VALENCIENNES durch die Postüberwachungsstelle Nr. 36 (Stempel: „Zulässig Postüberwachungsstelle 1.“).

Zulässig Postüberwachungsstelle 1
Zulässig Postüberwachungsstelle 1
Zulässig Postüberwachungsstelle 1
Zulässig Postüberwachungsstelle 1

HERGNIES (6. Armee) nach VALENCIENNES (2. Armee).

Dieser Brief trägt den Stempel „Zulässig 3. Postüberwachungsstelle“ anstelle von „Zulässig 4. Postüberwachungsstelle“.

Jeder Zensor bearbeitete normalerweise die Post aus einem bestimmten Gebiet und verwendete dabei stets denselben Stempel. So wurde „Zulässig 3“ üblicherweise auf belgische Poststücke gesetzt, während „Zulässig 4“ ausschließlich auf Sendungen aus dem Arrondissement zu finden ist.

Diese Stempelverwechslung lässt sich höchstwahrscheinlich durch eine vorübergehende Arbeitsüberlastung erklären, bei der einzelne Prüfer auch Post aus ihnen nicht zugewiesenen Bereichen bearbeiten mussten.

Zulässig 3. Postüberwachungsstelle
Zulässig 3. Postüberwachungsstelle

DOUCHY (6. Armee) nach VALENCIENNES (2. Armee).

Brief frankiert mit 2×10 Pf (bayerische Marken) und 5 Pf (Reichsmarke), entsprechend 25 Centimes für einen Brief bis 20 g.

Mischfrankaturen waren zwar erlaubt, aber selten.

Zulässig 4. Postüberwachungsstelle
Zulässig 4. Postüberwachungsstelle

QUAROUBLE (Etappengebiet der 17. Armee) nach VALENCIENNES (2. Armee), am 2. Mai 1918.

Brief bis 40 g, frankiert mit 20 Pf / 25 c + 15 c = 40 c.

Zensur durch die Postüberwachungsstelle Nr. 31 (Stempel: „POSTÜBERWACHUNGSSTELLE“ und „ZULÄSSIG 2 – Postüberwachungsstelle X“).

Bei Ankunft zusätzliche Prüfung durch die 2. Armee (Stempel: „Geprüft P.Ü.St“).

Mischfrankaturen sind äußerst selten.

Mehrere Gemeinden im Osten des Arrondissements lagen im Operationsgebiet, also weniger als 30 km von der Front entfernt. In dieser Zone wurde die Post von den Ortskommandanturen kurz geprüft.

Die Feldpost entwertete die Marken und leitete die Sendungen an die Postüberwachungsstelle in VALENCIENNES weiter.

Ortskommandantur Mastaing
Ortskommandantur Mastaing

MASTAING (Operationsgebiet des XIV. Reservekorps, 1. Armee) nach VALENCIENNES (1. Armee), am 14. April 1917.

Stempel der Ortskommandantur: „Ortskommandantur Mastaing“.

Militärische Prüfung der 1. Armee (Stempel: „Zulässig Postüberwachungsstelle“).

Ortskommandantur Wavrechain sous Faulx
Ortskommandantur Wavrechain sous Faulx

WAVRECHAIN-SOUS-FAULX (Operationsgebiet des XIV. Reservekorps, 2. Armee) nach VALENCIENNES (2. Armee), am 9. März 1918.

Brief bei der Ortskommandantur abgegeben (Vermerk: „Auf Inhalt und Häufigkeit geprüft“, Stempel: „Ortskommandantur Wavrechain sous Faulx“).

Zensur durch die Postüberwachungsstelle Nr. 39 (Stempel: „Geprüft P.Ü.St“).

Die am 1. Februar 1918 gegründete 17. Armee richtete ihre Etappeninspektion in PERUWELZ (Belgien) ein und übernahm die Postüberwachungsstelle in MONS (Belgien).

Das Etappengebiet dieser Armee erstreckte sich von der Region MONS bis zu den französischen Kantonen ST. AMAND-LES-EAUX, CONDÉ-SUR-L’ESCAUT, DENAIN und BOUCHAIN.

Zwangsverpflichtete Arbeiter hatten das Recht, eine Postkarte pro Woche an ihre Angehörigen zu senden und eine zu empfangen. Sie durften außerdem ein Paket von 5 kg pro Monat erhalten und zwei Zahlungsanweisungen mit einem Mindestbetrag von 5 Francs pro Monat versenden.

Freie Arbeiter mit deutschem Arbeitsvertrag im Etappengebiet durften wöchentlich entweder einen offenen Brief mit vier Seiten (je zehn Zeilen) oder eine Postkarte senden und empfangen. Sie durften ein Paket pro Woche von maximal 5 kg empfangen, jedoch keine Pakete versenden. Postkarten mussten mit 10 Centimes, Briefe mit 25 Centimes frankiert werden.

Zivilarbeiter und ihre Angehörigen konnten Zahlungsanweisungen bis zu 800 Mark verschicken. Die Einzahlung konnte in Mark oder Franc erfolgen. Nur zivile Arbeiter durften den Betrag des Mandats in Notgeld anlegen. Die Gebühr für ein Mandat betrug 25 Centimes pro 40 Mark Einlage.