Etappenpost
Post der Verwaltungsdienststellen
Überwachung der Post der Verwaltungsdienste durch die Zivilverwaltung während der deutschen Besatzung (1914-1918)
Jede Etappeninspektion verfügte über eine eigene Abteilung für die Zivilbevölkerung, die als Zivilverwaltung bezeichnet wurde. Diese Verwaltung war für soziale, politische, finanzielle, wirtschaftliche und industrielle Angelegenheiten sowie für die Versorgung der Bevölkerung im Etappengebiet verantwortlich.
Sie beaufsichtigte die Verwaltung der Bergwerke sowie das Kontrollbüro für Banken. Sie umfasste mehrere Abteilungen, darunter die Finanzabteilung (Sektion für Finanzen) und die Abteilung für Handel und Gewerbe (Industrie- und Handelsabteilung).
Die Büros der Zivilverwaltung befanden sich in der Rue de la Halle 12 in VALENCIENNES.
Die Anweisung II c 2580 vom 17. Februar 1917, herausgegeben vom Generalquartiermeister, bestimmt in Punkt 12:
„12. Neben der militärischen Zensur findet eine sachliche Zensur statt:
a) Bei Briefen der einheimischen Behörden, Beamten und Geistlichen im dienstlichen Verkehr untereinander – soweit erforderlich – durch den von der Etappeninspektion bezeichneten höheren Zivilverwaltungsbeamten oder seinen Beauftragten [...].“
Die Zivilverwaltung entwertete keine Frankierungen, da sie ausschließlich bereits von der militärischen Postkontrollstelle geprüfte Sendungen übernahm.
Die amtlichen Kontrollstempel dieser Behörde sind auf der Etappenpost selten anzutreffen, obwohl ein bedeutender Teil der Verwaltungsdokumente über sie weitergeleitet wurde.
Darüber hinaus oblag ihr die Durchführung polizeilicher Maßnahmen sowie die Umsetzung der Anordnungen der Etappeninspektion. Sie beaufsichtigte die örtlichen Polizeidienste, die kommunalen Behörden und die öffentlichen Einrichtungen in den besetzten Gebieten. Zudem war sie mit der Zensur von Presseerzeugnissen, Literatur, Theaterstücken und Kinovorführungen betraut.
Zur Versorgung der Bevölkerung und zur Koordination mit den verschiedenen Ernährungskomitees im besetzten Gebiet beschäftigte die Zivilverwaltung einen Verpflegungsoffizier.
VALENCIENNES nach LOURCHES (6. Armee).
Obwohl es sich um einen Dienstbrief handelt, wurde er am 2. Mai 1916 militärisch geprüft („Geprüft F. Postüberwachungsstelle 6. Armee“) und zusätzlich vom Verpflegungsoffizier bei der Zivilverwaltung der 6. Armee kontrolliert (Stempel: „Verpflegungsoffizier f. d. Civilverwaltung VI.“).
VALENCIENNES (6. Armee) nach MONS (Belgien)
Dienstbrief des Ernährungskomitees Nordfrankreichs, kontrolliert durch den Verpflegungsoffizier der Etappeninspektion der 6. Armee (Stempel: „Verpflegungsoffizier f. d. Zivilverwaltung Nordfrankreichs Et. Insp. 6.“).




SEBOURG (6. Armee) nach VALENCIENNES (2. Armee).
Die Postkontrolle wurde von der 6. Armee in TOURNAI durchgeführt. Nach Ankunft in VALENCIENNES führte die Zivilverwaltung eine weitere Prüfung durch und versah die Sendung mit ihrem Papiersiegel.
Kontrollsiegel (Papiersiegel) sind auf Etappenpost eher selten zu finden.


VALENCIENNES (2. Armee) nach LEIPZIG, am 21. Oktober 1917.
Postprüfung durch die Postüberwachungsstelle 39 (Stempel „Geprüft P.Ü.St“) und administrative Kontrolle durch die Zivilverwaltung (Stempel „Briefstempel Et. Insp. 2. Civilverwaltung“).






THUN-L’ÉVÊQUE nach VALENCIENNES (1. Armee), am 17. Januar 1917.
Administrative Kontrolle durch den Verpflegungsoffizier der 1. Armee. Dieser Offizier überwachte die Versorgung der Gemeinden.
FRESNES-SUR-L'ESCAUT (6. Armee) nach VALENCIENNES (1. Armee). Nach einer militärischen Kontrolle wurde dieser Brief von der Zivilverwaltung der 1. Armee in VALENCIENNES geprüft (Stempel: „Genehmigt Etappeninspektion 1. Zivilverwaltung“).


LA SENTINELLE nach VALENCIENNES (2. Armee).
Kontrolle durch die Zivilverwaltung der 2. Armee, mit Prüfungsstempel „Geprüft Aushändigung genehmig. Civilverwaltung 2.“
Die Etappen-Briefmarken wurden mit dem Vermerk „Inhalt Geprüft“ (Inhalt kontrolliert) entwertet. Die Frankatur von 1 Fr entspricht einem Gewicht von 120 g (Tarif vom 20.03.1917).