Etappenpost
Post der Verwaltungsdienststellen
Jede Armee verfügte über eine Zivilverwaltung, die für die rechtliche und wirtschaftliche Verwaltung der französischen Etappengebiete zuständig war. Die Zivilverwaltung der 6. Armee wurde am 14. Dezember 1914 gegründet und stand unter der Leitung von Freiherr Hans von Welser. Ihr Sitz befand sich in der Rue de la Halle 47 in VALENCIENNES (Sitz der Crédit Lyonnais). Ende 1916 wurde die Zivilverwaltung an ihren neuen Sitz in die Rue de la Halle 12 in VALENCIENNES verlegt.
Ihr Tätigkeitsbereich umfasste:
Recht und Verwaltung, Passwesen, Einrichtung der lokalen Behörden, Justizwesen, Bildung.
Geld- und Kreditwesen: Regelung der Ausstellung von Requisitionsscheinen, Ersatz der Zahlungsmittel, Umtausch der Requisitionsscheine gegen Zahlungsmittel.
Landwirtschaft: Organisation und Beschleunigung der Erntearbeiten und Feldbestellung gemeindeweise. Bereitstellung und Zusammenführung von landwirtschaftlichen Maschinen, einschließlich Brennstoffen und Öl; Abnahme und Verteilung der Felderzeugnisse; Betreuung der Mühlen und der Brotherstellung. Abnahme von Heu und Stroh, Ballenpressung, Abgabe an die Truppen und Einlagerung in Magazinen, Herstellung von Häcksel.
Forstwirtschaft.
Volksversorgung mit Lebensmitteln: Getreidebeschaffung, Import und Rationierung von Lebensmitteln.
Bergbau und Kohlenversorgung: Überwachung und Fortführung des Kohlenbergbaus. Kontrolle der Sprengstoffe, Lieferung der angeforderten Kohle an die Truppen, dann an Gemeinden für öffentliche und private Zwecke. Transport zu Industrieanlagen, die für das Heer betrieben wurden. Förderung von Kokereien und Brikettfabriken für Eisenbahnbedarf.
Verkehrswesen: Koordinierung mit Eisenbahn- und Binnenschifffahrtsbehörden.
Elektrizität: Wiederinbetriebnahme von Kraftwerken und Verteilung der Energie.
Hüttenwesen: Erfassung von Erzen und Rohstoffen (Eisen, Zink, Kupfer, Blei usw.) in Eisen- und Metallhütten; Rückführung nach Deutschland; Nutzung von Halb- und Fertigprodukten (Panzerplatten, Profileisen, Wellblech, Schanzzeug, Drähte, Nägel usw.).
Lieferung von Hufeisen an das Heer.
Chemische Produkte: Produktion von Benzol, Petroleum, Düngemitteln usw.
Leder und Häute: Sammlung und Rückführung nach Deutschland, ausgenommen für den unmittelbaren Bedarf der Truppen.
Faserstoffe:
a. Beschlagnahme und Ausfuhr nach Deutschland.
b. Lokale Verarbeitung für Heereszwecke.
c. Verteilung der Fertigprodukte oder Versand nach Deutschland.
Was den Schriftverkehr mit dieser Verwaltung betrifft, erinnert die Anweisung II c 2580 vom 17. Februar 1917, herausgegeben vom Generalquartiermeister, in Punkt 12 daran:
„12. Neben der militärischen Zensur findet eine sachliche Zensur statt:
a) Bei Briefen der einheimischen Behörden, Beamten und Geistlichen im dienstlichen Verkehr untereinander – soweit erforderlich – durch den von der Etappeninspektion bezeichneten höheren Zivilverwaltungsbeamten oder seinen Beauftragten [...].“
Die Zivilverwaltung entwertete keine Frankierungen, da sie ausschließlich bereits von der militärischen Postkontrollstelle geprüfte Sendungen übernahm.
Die amtlichen Kontrollstempel dieser Behörde sind auf der Etappenpost selten anzutreffen, obwohl ein bedeutender Teil der Verwaltungsdokumente über sie weitergeleitet wurde.
Darüber hinaus oblag ihr die Durchführung polizeilicher Maßnahmen sowie die Umsetzung der Anordnungen der Etappeninspektion. Sie beaufsichtigte die örtlichen Polizeidienste, die kommunalen Behörden und die öffentlichen Einrichtungen in den besetzten Gebieten. Zudem war sie mit der Zensur von Presseerzeugnissen, Literatur, Theaterstücken und Kinovorführungen betraut.
Zur Versorgung der Bevölkerung und zur Koordination mit den verschiedenen Ernährungskomitees im besetzten Gebiet beschäftigte die Zivilverwaltung einen Verpflegungsoffizier.
VALENCIENNES nach LOURCHES (6. Armee).
Obwohl es sich um einen Dienstbrief handelt, wurde er am 2. Mai 1916 militärisch geprüft („Geprüft F. Postüberwachungsstelle 6. Armee“) und zusätzlich vom Verpflegungsoffizier bei der Zivilverwaltung der 6. Armee kontrolliert (Stempel: „Verpflegungsoffizier f. d. Civilverwaltung VI.“).
VALENCIENNES (6. Armee) nach MONS (Belgien)
Dienstbrief des Ernährungskomitees Nordfrankreichs, kontrolliert durch den Verpflegungsoffizier der Etappeninspektion der 6. Armee (Stempel: „Verpflegungsoffizier f. d. Zivilverwaltung Nordfrankreichs Et. Insp. 6.“).




SEBOURG (6. Armee) nach VALENCIENNES (2. Armee).
Die Postkontrolle wurde von der 6. Armee in TOURNAI durchgeführt. Nach Ankunft in VALENCIENNES führte die Zivilverwaltung eine weitere Prüfung durch und versah die Sendung mit ihrem Papiersiegel.
Kontrollsiegel (Papiersiegel) sind auf Etappenpost eher selten zu finden.


VALENCIENNES (2. Armee) nach LEIPZIG, am 21. Oktober 1917.
Postprüfung durch die Postüberwachungsstelle 39 (Stempel „Geprüft P.Ü.St“) und administrative Kontrolle durch die Zivilverwaltung (Stempel „Briefstempel Et. Insp. 2. Civilverwaltung“).






THUN-L’ÉVÊQUE nach VALENCIENNES (1. Armee), am 17. Januar 1917.
Administrative Kontrolle durch den Verpflegungsoffizier der 1. Armee. Dieser Offizier überwachte die Versorgung der Gemeinden.
FRESNES-SUR-L'ESCAUT (6. Armee) nach VALENCIENNES (1. Armee). Nach einer militärischen Kontrolle wurde dieser Brief von der Zivilverwaltung der 1. Armee in VALENCIENNES geprüft (Stempel: „Genehmigt Etappeninspektion 1. Zivilverwaltung“).


LA SENTINELLE nach VALENCIENNES (2. Armee).
Kontrolle durch die Zivilverwaltung der 2. Armee, mit Prüfungsstempel „Geprüft Aushändigung genehmig. Civilverwaltung 2.“
Die Etappen-Briefmarken wurden mit dem Vermerk „Inhalt Geprüft“ (Inhalt kontrolliert) entwertet. Die Frankatur von 1 Fr entspricht einem Gewicht von 120 g (Tarif vom 20.03.1917).