Etappenpost

Die Post der Zivilarbeiter

Angesichts des enormen Bedarfs an Arbeitskräften versuchte Deutschland zunächst, belgische und französische Arbeiter unter deutschen Arbeitsverträgen zu rekrutieren. Die Priorität der Arbeitsorte folgte einer festen Reihenfolge: zunächst in Deutschland, dann im Operationsgebiet oder im Etappengebiet, und schließlich im Generalgouvernement Belgien.

Da die Anwerbung ausländischer Arbeiter jedoch wenig erfolgreich war, führten die deutschen Behörden ein System der Zwangsarbeit ein und integrierten die zwangsverpflichteten Arbeiter in sogenannte Zivilarbeiterbataillone (Z.A.B.), die ab dem 3. Oktober 1916 entstanden.

Ein Bataillon sollte aus vier Kompanien mit jeweils 500 bis 550 Arbeitern bestehen. Die Kompanien eines Bataillons wurden nicht am selben Ort eingesetzt. Eine Landsturm-Kompanie war für die Überwachung und Versorgung des Z.A.B. zuständig.

Als Gegenleistung für ihre Arbeit erhielten die Arbeiter Unterkunft, Verpflegung und Lohn:

  • 40 Centimes pro Tag für einen einfachen Arbeiter

  • 65 Centimes pro Tag für einen Vorarbeiter

Die Bezahlung erfolgte wochenweise und wurde nur für tatsächlich geleistete Arbeitstage ausgezahlt. Um Fluchtversuche zu verhindern, durfte jeder Arbeiter höchstens 10 Mark bei sich tragen. Vor der Einberufung überprüfte ein Militärarzt die Arbeitsfähigkeit des Arbeiters und stellte insbesondere sicher, dass er nicht an Typhus erkrankt war.

Schließlich mussten die zwangsverpflichteten Arbeiter eine Armbinde mit einer Breite von 10 cm am rechten Arm tragen:

  • Rot für Franzosen

  • Gelb für Belgier

  • Grün für Russen

Die Vorarbeiter mussten zusätzlich eine weiße Armbinde tragen. Jeder Arbeiter war verpflichtet, die Nummer seiner Kompanie sowie seine Matrikelnummer deutlich sichtbar auf seiner Jacke zu tragen.

Bezüglich der Post der Zivilarbeiter unterschied die deutsche Verwaltung zwischen freiwilligen Arbeitern und Zwangsarbeitern (die in den Z.A.B. eingesetzt waren) und berücksichtigte zudem den Arbeitsort dieser Arbeiter.

Freie Arbeiter mit deutschem Vertrag im Etappengebiet hatten das Recht, eine vierseitige offene Briefsendung (mit zehn Zeilen pro Seite) oder eine Karte pro Woche sowohl zu senden als auch zu empfangen. Sie durften wöchentlich ein Paket von maximal 5 kg erhalten, jedoch keine Pakete versenden. Die Postgebühren waren wie folgt:

  • Postkarten: 10 Centimes

  • Briefe: 25 Centimes

Zwangsarbeiter in den Z.A.B. durften eine Postkarte pro Woche an ihre Angehörigen senden und empfangen. Sie konnten ein 5-kg-Paket pro Monat erhalten und durften zwei Geldanweisungen von mindestens 5 Francs pro Monat versenden.

Die Verwendung eines speziellen Ganzsachenformulars war für diese Arbeiter verpflichtend.

Die Post für die Arbeiter wurde in den örtlichen oder Etappenkommandanturen abgegeben. Diese überprüften die Versandhäufigkeit, die Richtigkeit der Adresse und die postalischen Vermerke.

Nach dem 15. Februar 1917 durfte kein Ortsname mehr in der Anschrift angegeben werden. Die Kommandanturen durften zudem keinen Dienststempel anbringen. Sie bündelten die Karten in Depeschen und schickten sie an das Postkontrollzentrum.

Dort wurde der Inhalt der Korrespondenz geprüft, die Briefmarke entwertet und neue Depeschen erstellt, die über die Feldpost an die Postüberwachungsstelle der Armee weitergeleitet wurden, das für das Gebiet zuständig war, in dem der Zivilarbeiter arbeitete.

Nach dieser zweiten Prüfung wurde die Post an die Dienststelle oder Militäreinheit, die den Arbeiter beschäftigte, weitergeleitet.

Die Post der Arbeiter an ihre Angehörigen wurde bei der Dienststelle oder Militäreinheit, die den Arbeiter beschäftigte, abgegeben. Dort wurden mehrere Punkte überprüft:

  • Ob ausschließlich die 10-Centimes-Postkarte verwendet wurde. Diese Karte war bei der Dienststelle erhältlich, die den Zivilarbeiter beschäftigte. Dieses Kartenmodell wurde von der Etappenintendantur bereitgestellt.

  • Ob die Matrikelnummer des Arbeiters auf der Karte eingetragen war.

  • Ob keinerlei Ortsangaben auf der Karte enthalten waren.

  • Ob die Häufigkeit eingehalten wurde.

Die Postkarten wurden zu Kartenbrief zusammengefasst, die den Vermerk „Sendungen von Zivilarbeitern“ trugen, und an die Postüberwachungsstelle gesendet.

Nach der Inhaltsprüfung wurden die Karten über die Feldpost an die Kommandanturen der Wohnorte der Empfänger weitergeleitet.

Auf den Karten durften keine Dienststempel und keine Feldpost-Stempel mit Datum angebracht werden.

Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.
Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.

VALENCIENNES (1. Armee) nach HASSELT (Generalgouvernement Belgien).

Brief eines freien Arbeiters, der dem Hafenamt von VALENCIENNES zugewiesen war.

Das Schreiben ist nicht datiert, aber es kann angenommen werden, dass es im Februar 1917 verfasst wurde.

Tatsächlich verwendete die Postüberwachungsstelle der 1. Armee ab Anfang Februar 1917 den Stempel „Zulässig Militärische Überwachungsstelle des Post- und Güterverkehrs“, ohne die Zusatzangabe „1. Armee“.

Die ersten Ganzsachen für Zivilarbeiter wurden am 1. Dezember 1916 herausgegeben. Es wurden zwei Typen gedruckt.

Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.
Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.
Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.
Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.
Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.
Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.

MARETZ nach LOURCHES (1. Armee), 8. März 1917.

Karte an einen Zivilarbeiter, geprüft von der Ortskommandantur MARETZ („Geprüft“) und später von der Postüberwachungsstelle der 1. Armee („Geprüft Militärische Überwachungsstelle des Post- und Güterverkehrs“).

Ganzsache des Typs 2.

MARLY (2. Armee) nach DOLHAIN (Belgien), 16. September 1917.

Belgischer Arbeiter in einer Wagenbauanstalt.

Postüberwachung in VALENCIENNES (Stempel „Geprüft P.Ü.St“).

Ganzsache Typ 2.

Feldpostkarte, verwendet von einem Zivilarbeiter am 28. November 1916.

Zu diesem Zeitpunkt war die 10-Centimes-Ganzsache noch nicht ausgegeben.

Die Karte war unterfrankiert, wurde jedoch nicht nachtaxiert.

Prüfung der 1. Armee, Stempel „Militärische Überwachungsstelle des Post- und Güterverkehrs 1. Armee“.

Das Zivil-Arbeiter-Bataillon 1 wurde am 4. Oktober 1916 gegründet und der Etappeninspektion der 1. Armee zugewiesen.

Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.
Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.

MOUZON (3. Armee) nach VALENCIENNES (2. Armee), 2. September 1917.

Karte eines Zivilarbeiters im Z.A.B. Nr. 34 bei MOUZON (Feldpost 947, 9. Landwehr-Division).

Prüfung durch P.Ü.St Nr. 28 (3. Armee, „P.Ü.St GEPRÜFT“).

Ganzsache Typ 1, teilweise mit Tinte zensiert.

Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.
Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.

LEERS-NORD (Belgien, 6. Armee) nach Etappengebiet der 17. Armee, 5. April 1918.

Prüfung durch die 6. Armee in TOURNAI (Stempel „P.Ü.St“).

Offenbar führte die 17. Armee keine zweite Prüfung durch.

Die Feldpoststation Nr. 408 befand sich in BOUCHAIN.

QUIÉVRECHAIN (17. Armee) nach OSTERFELD, Deutschland, 18. April 1918.

Ganzsache an einen zivilen Gefangenen, der in der Mine OSTERFELD-ZONDERN arbeitete.

Postkontrolle in MONS, Stempel „P.Ü.S.“ und „Zulässig 6 Postüberwachungsstelle“.

Die Einwohner der Gebiete des Generalgouvernements Belgien verwendeten keine Zivilarbeiter-Ganzsachen, da sie keine zur Verfügung hatten. Stattdessen nutzten sie 10-Centimes-Ganzsachen des Generalgouvernements.

Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.
Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.

UCCLE (Generalgouvernement Belgien) nach RUMIGNY (Feldpoststation Nr. 324, 7. Armee), 6. Januar 1917.

Ganzsache an einen Zivilarbeiter, der nicht mehr im Gebiet der 7. Armee war, sondern in VALENCIENNES in Schutzhaft saß (blauer Vermerk „Schutzhaft Valenciennes“).

Prüfung durch die 1. Armee in VALENCIENNES, Stempel „Geprüft Militärische Überwachungsstelle des Post- und Güterverkehrs“.

MARLY (2. Armee) nach DOLHAIN (Belgien), 24. Februar 1918.

Prüfung in VALENCIENNES durch die Postüberwachungsstelle 39 (Stempel „Geprüft P.Ü.St“).

Wahrscheinlich aufgrund eines Mangels an „Zivilarbeiterpostkarten“ musste der Absender eine normale Ganzsache verwenden.

Zivilarbeiter Bataillon travailleurs civils Z.A.B.
Zivilarbeiter Bataillon travailleurs civils Z.A.B.
Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.
Zivilarbeiter Bataillon  Z.A.B.

Ab August 1917 wurde ein neues Ganzsachenmodell für Zivilarbeiter eingeführt. Es wurde auf weißem Karton gedruckt, um das Schreiben mit unsichtbarer Tinte zu erschweren.

Es kam auch vor, dass einige belgische Zivilarbeiter in besetztem Frankreich Ganzsachen des Generalgouvernements Belgien verwendeten, obwohl dies verboten war, da in den Etappengebieten ausschließlich mit „Cent“ überdruckte Briefmarken gültig waren.